Bitte melden!
Als Unternehmen mit Verantwortung kommen wir selbstverständlich dem Hinweisgeberschutzgesetz nach,
welches den Schutz von Whistleblowern sicherstellen soll.
Dies ermöglicht es unseren Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Angestellten ein Verhalten zu melden,
welches nicht mit unseren Unternehmenskriterien übereinstimmt. Dies kann mündlich, schriftlich oder auf
Wunsch auch persönlich geschehen. Unsere interne Meldestelle, wird den gegebenen Hinweis dann innerhalb von
sieben Tagen bestätigen und die Hinweisgeberin, bzw. den Hinweisgeber binnen drei Monaten über die von uns
ergriffenen Maßnahmen informieren.
Oder extern ...
Sie können Ihren Hinweis auch bei der Meldestelle des Bundes abgeben.